Bayrisches Förderverfahren / Gigabitrichtlinie
Ende 2012, mit immer wieder aktuellen Anpassungen ist das äußerst erfolgreiche bayerische Programm mit dem Ziel einer flächendeckenden 30 Mbit/s-Versorgung in Kraft getreten. In konsequenter Fortsetzung der Bayerischen Förderpolitik trat schließlich zum 01.03.2020 die neue Gigabitrichtlinie in Kraft, die einen geförderten Ausbau mit Gigabitanschlüssen ermöglicht. Die Richtlinie ist zum 31.12.2025 ausgelaufen, über die Kofinanzierung von Bundesprojekten ist der Freistaat Bayern jedoch nach wie vor als Unterstützer mit dabei.
Das Programm des Freistaats Bayern vom 22.11.2012, novelliert am 10.07.2014 war sehr praxisorientiert und äußerst erfolgreich. Mit Hilfe dieses Programms fand in Bayern in den letzten Jahren ein großer Sprung Richtung flächendeckender Versorgung mit schnellem Internet statt. Wurde zunächst richtigerweise ein starker Focus auf sog. Verteilerlösungen (FTTC- Fibre-to-the-curb) gelegt, um erstmal alle Ortsteile schnell mit Glasfaser zu erreichen, geht es heute um den Ausbau in FTTH- (Fiber to the Home) Technik. Und dafür wurde die bay. Gigabit-Richlinie aufgesetzt.
Die bisherigen bayerischen Programme setzten ausschließlich auf das sogenannte Deckungslückenmodell, d.h. eine Bezuschussung einer von einem Netzbetreiber im Rahmen einer Ausschreibung ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke. Dabei erhielten bayerische Kommunen einen festgelegten Fördersatz, häufig 80%. Gefördert wurde bis zu einem ebenfalls individuell festgelegten Höchstbetrag. Die Fördersätze im der neuen Gigabitrichtlinie gehen bis zu 90% bei einer Gesamtdeckelung von 8 Mio €. Weiterhin durften die Durchschnittskosten pro Hausanschluss bestimmte Beträge nicht überschreiten. Zugelassen war nun auch das Betreibermodell, bei dem die Kommunen selbst Netze errichten und anschließend an Betreiber vermieten. Achtung: das Programm ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Der Freistaat Bayern ist jedoch über die Kofinanzierung bei Bundesprojekten nach wie vor an Bord!
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Auch wenn`s mal kritisch wird, werden wir nicht kneifen. So haben wir in zahlreichen Fällen schon mittels fundierter, wissenschaftlicher Gutachten aus unserem Haus das Verfahren voranbringen können.
Seit 31.12.2025 ist allerdings das bayerische Verfahren beendet. Der Freistaat Bayern will damit seine Gemeinden auf das Bundesförderverfahren lenken.