Bayrisches Förderverfahren / Gigabitrichtlinie
Seit Ende 2012, mit immer wieder aktuellen Anpassungen ist das äußerst erfolgreiche bayerische Programm mit dem Ziel einer flächendeckenden 30 Mbit/s-Versorgung in Kraft. In konsequenter Fortsetzung der Bayerischen Förderpolitik trat schließlich zum 01.03.2020 die neue Gigabitrichtlinie in Kraft, die einen geförderten Ausbau mit Gigabitanschlüssen ermöglicht.
Das Programm des Freistaats Bayern vom 22.11.2012, novelliert am 10.07.2014 ist sehr praxisorientiert und äußerst erfolgreich. Mit Hilfe dieses Programms fand in Bayern in den letzten Jahren ein großer Sprung Richtung flächendeckender Versorgung mit schnellem Internet statt. Wurde zunächst richtigerweise ein starker Focus auf sog. Verteilerlösungen (FTTC- Fibre-to-the-curb) gelegt, um erstmal alle Ortsteile schnell mit Glasfaser zu erreichen, geht es heute um den Ausbau in FTTH- (Fiber to the Home) Technik. Und dafür wurde die bay. Gigabit-Richlinie aufgesetzt.
Die bisherigen bayerischen Programme setzten ausschließlich auf das sogenannte Deckungslückenmodell, d.h. eine Bezuschussung einer von einem Netzbetreiber im Rahmen einer Ausschreibung ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke. Dabei erhalten bayerische Kommunen einen festgelegten Fördersatz, häufig 80%. Gefördert wird bis zu einem ebenfalls individuell festgelegten Höchstbetrag. Die Fördersätze im der neuen Gigabitrichtlinie gehen bis zu 90% bei einer Gesamtdeckelung von 8 Mio €. Weiterhin dürfen die Durchschnittskosten pro Hausanschluss bestimmte Beträge nicht überschreiten. Zugelassen ist nun auch das Betreibermodell, bei dem die Kommunen selbst Netze errichten und anschließend an Betreiber vermieten.
- Bestandsaufnahme
- Markterkundung
- Ergebnis der Markterkundung
- Auswahlverfahren
- Auswahlverfahren Ergebnis
- Zuwendungsbescheid
- Kooperationsvertrag
- Fördersteckbrief
- Abschließende Projektbeschreibung
Mit Corwese erhalten Sie einen Partner, der Ihnen nicht nur die Beratung über den richtigen Weg und die Durchführung der grundlegenden Schritte liefert, vielmehr ist es uns Anspruch und Verpflichtung, für Sie als Kunden alle Schritte vollständig zu übernehmen. Wir lassen Sie nicht nach der Ausschreibung alleine, sondern beantragen für Sie die Fördermittel, stellen uns der Diskussion mit den zuständigen Stellen und bieten Ihnen einen Full-Service aus einer Hand. Selbst nach Eingang der Förderzusage sind wir für Sie da -bis hin zur abschließenden Projektbeschreibung und das alles ohne Mehrkosten.
Auch wenn`s mal kritisch wird, werden wir nicht kneifen. So haben wir in zahlreichen Fällen schon mittels fundierter, wissenschaftlicher Gutachten aus unserem Haus das Verfahren voranbringen können.
Gigabitrichtlinie
Gefördert werden nunmehr ausschließlich zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Das Förderprogramm ist europaweit einmalig.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/info/richtlinie.html
Mit diesem Förderprogramm ist dem Freistaat Bayern ein Quantensprung auf seinem Weg in eine zukunftssichere Telekommunikationswelt gelungen.
Das Verfahren erfordert eine aufwändige Vorermittlung, vor und nach Markterkundung und vor einer Ausschreibung. So muss der Zuwendungsempfänger beispielsweise hausgenau die anstehenden Versorgungsbitraten ermitteln und darstellen. Dabei ist darüber hinaus noch zwischen Gewerbebetrieben und Privathaushalten zu unterscheiden, da für diese unterschiedliche Aufgreifschwellen gelten (100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse sowie 200 Mbit/s symmetrisch für Gewerbeanschlüsse). Gefördert werden dürfen grundsätzlich nur sogenannte weiße Flecken (kein 30 Mbit/s-Netz vorhanden) oder graue Flecken (nur ein 30 Mbit/s-Netz vorhanden).
Die Eckpfeiler dieses Programms kurz zusammengefasst
- Erstmals Förderung auch in „grauen Flecken“, d.h. unter bestimmten Voraussetzungen auch wenn bereits ein Netz mit mehr als 30 Mbit/s vorhanden ist.
- Erhöhte Aufgreifschwellen: – 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse – 200 Mbit/s symmetrisch für Gewerbeanschlüsse
d.h., wenn die genannten Bitraten nicht erreicht werden und es sich um einen weißen oder grauen Fleck handelt, dann liegt eine Förderfähigkeit vor.
Fördersatz
Bis zu 90% für Kommunen aus Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und in ländlichen Bereichen
Höchstsatz 8 Mio €
- Förderhöchstbeträge abhängig von Anzahl der zu versorgenden Anschlüsse
- 2.500 €/HAs Verdichtungsraum
- 5.000 €/HAs ländlicher Raum, nicht RmbH
- 6.000 €/HAs RmbH
- 9.000 €/HAs zusätzlich bei weißen Flecken
- 1.000 €/HAs Bonus bei interkommunaler Zusammenarbeit
- Härtefallregelungen orientiert an Finanzkraft der Gemeinde
Wir bieten Ihnen
- Passgenaue Auswahl des für Sie richtigen Förderprogramms unter optimaler Ausnutzung der jeweiligen Förderhöchstsätze
- Hausgenaue Bitratenermittlung, Unterscheidung Privat- und Gewerbeanschlüsse
- Ermittlung der förderfähigen Gebiete mit Grobplanung und realistischer Kostenschätzung
- Versorgungskonzepte mit Beratung zur optimalen Modellauswahl (Deckungslücken- oder Betreibermodell)
- Fullservice mit Durchführung aller Förderschritte für Ihr Verfahren