Breitbandversorgung ländlicher Räume
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Bundesförderverfahren

Mit der Auflage eines eigenen Förderprogramms im Oktober 2015 hat der Bund ebenfalls seine Unterstützung beim Aufbau schneller Netze realisiert. Das Programm kann hervorragend mit den Förderprogrammen der Länder kombiniert werden.

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat inzwischen ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) vom 22.10.2015.

Das neue Förderprogramm des Bundes hat grundsätzlich 2 Zielsetzungen:

  • Förderung von Beratungsleistungen
  • Förderung von Ausbauprojekten

Die Förderung von Beratungsleistungen, die zu 100% erfolgt  (max 50.000€), dient vor allem dazu, der Kommune eine Bestandsaufnahme von Infrastruktur und Versorgung zu liefern, diese auf den Ausbau vorzubereiten oder wahlweise bei einer aus heutiger Sicht weitgehend ausgebauten Kommune (Versorgung mit mind. 30 Mbit/s im Download) diese mit einem Leerrohr-.Masterplan für die Zukunft vorzubereiten. Dabei muss der Berater sogenannte Musterleistungsbilder bedienen und für eines der beiden Leistungsbilder (Wirtschaftlichkeitsvergleich oder Gigabitgesellschaft) entsprechende Beratungsleistungen für die Kommune erbringen.

Die Kommunen können sich damit entweder die für ein Ausbauprojekt anstehenden Leistungen und/oder einen Leerrohr-Masterplan zur fallweisen Mitverlegung   bei anstehenden Bauvorhaben zu 100% fördern lassen.

Fördersätze

In der Regel beträgt der Fördersatz des Bundes bei einem Ausbauprojekt 50%; der Freistaat Bayern legt dann im Rahmen seiner Kofinanzierungsrichtlinie nochmals bis zu dem in Bayern gültigen Fördersatz drauf, häufig sind dies 30%, damit die Kommune auf ihren bayerischen Fördersatz von z.B. 80% kommt. Dieser Anteil ist auf den für diese Kommune in Bayern gültigen Höchstsatz begrenzt.

Förderszenarien

Im Bundesprogramm ist sowohl die Förderung von Ausbauprojekten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell als auch nach einem Betreibermodell möglich. Welche Variante zu wählen ist, muss in einem vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsvergleich ermittelt werden. Hierfür, für den erforderlichen Finanzierungsplan und in anderen betriebswirtschaftlichen Spezialthemen arbeiten wir mit der Firma Rödl & Partner zusammen, einem der renommiertesten Wirtschaftsprüfer und Berater im Public-Markt.

Zielsetzung

Im Ergebnis zielt das Bundesförderprogramm ebenso wie das bayerische Höfeprogramm auf eine flächendeckende Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen

Unser Büro hat bereits mit allen Varianten von Beratungsleistungen und Ausbauprojekten entsprechende Erfahrungen, sodass wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unter Wahl des bestgeeigneten Förderprogramms machen können.

Kommen Sie auf uns zu; wir machen gerne für Sie unentgeltlich und unverbindlich die Registrierung und Antragstellung für das Bundesförderprogramm

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