Breitbandversorgung ländlicher Räume
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Förderverfahren für Schulen und Krankenhäuser

Die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen hat unsere Schulen bereits heute verändert und dieser Prozess ist nicht mehr aufzuhalten. Voraussetzung dafür ist eine Internetverbindung mit Bandbreiten im Gigabit-Bereich. Dies gilt auch für die IT-Ausstattung in unseren Schulen.

Die Lernwelt unserer Kinder muss technologisch auf dem neuesten Stand sein.

Förderung von Glasfaseranschlüssen

Der Freistaat Bayern hat den besonderen Bedarf für schnelles Internet für Schulen und Krankenhäuser erkannt und mit Wirkung vom 01. Juli die Richtlinie zur Förderung von Schulen und Plankrankenhäusern erlassen (GWLANR). Gefördert werden mit dieser Richtlinie superschnelle Glasfaseranschlüsse mit 1 Gbit/s. Das Verfahren ist deutlich einfacher als das bisherige bayerische Förderverfahren Breitband. Es sind dabei jedoch höhere vergaberechtliche Anforderungen zu beachten. Mit unserer Erfahrung -es laufen über uns bereits mehr als 50 Verfahren– haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Verfahren kompetent und rechtssicher durchgeführt wird. Fragen Sie uns nach einem Angebot. Wie immer bieten wir Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.

Auch bei der über diese Förderung möglichen WLAN-Ausstattung können wir Sie gerne unterstützen.

Fördersätze

In der Regel beträgt der Fördersatz 80%, für einige Gemeinden sogar 90%. Der Förderhöchstbetrag in Höhe von 50.000 € je Schule wird bei einer Trassenlänge von mehr als 1.500 m auf 60.000 € aufgestockt. Zuwendungsempfänger sind die Sachaufwandsträger.

Unser Ansatz

  • Voruntersuchung der vorhandenen Infrastruktur mit Trassierungsvorschlag, Grobplanung und Nennung der voraussichtlichen Kosten als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Ausschreibung
  • Bewertung der Angebote mit Vergabevorschlag und Präsentation in einer GR-Sitzung
  • Stellung des Förderantrags mit Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen

Förderung der IT-Ausstattung im Rahmen der Richlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“

Auch bei der Förderung der IT-Infrastruktur und der Ausstattung in den Schulen können wir Sie gerne unterstützen. Zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördergelder werden entsprechend der Schüler- und Klassenzahl einer Schule auf die Kommunen und privaten Träger verteilt. Die entsprechende bayerische Förderrichtlinie wurde am 30. Juli 2019 unterzeichnet und trat damit am 31. Juli 2019 in Kraft. Gefördert werden kann:

  • Hard- und Softwareausstattung
  • Miete, Mietkauf und Leasing
  • Bauliche Maßnahmen z.B. im Zusammenhang mit der Errichtung eines WLANs
  • Beratungsleistungen externer Dienstleister

Fördersätze

bis zu 90% im Rahmen bestimmter Höchstbeträge, individuell für jeden Sachaufwandsträger festgelegt und unter Beachtung bestimmter Mindestkriterien

Unser Ansatz

Auf Basis der von den Schulen zu erstellenden Medienkonzepte führen wir für Sie in Zusammenarbeit mit namhaften IT-Spezialisten die Ausschreibung durch, bewerten die eingegangenen Angebote und fertigen für Sie eine abschließende Vergabeempfehlung. Mit Hilfe unseres Partners, der Firma Rödl & Partner sind wir auch in der Lage, große, EU-weite Ausschreibungen rechtssicher, zügig und kompetent durchzuführen.

Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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