Breitbandversorgung ländlicher Räume
  • Home
  • Unsere Leistungen
    • Bayrisches Förderverfahren
    • Bundesförderverfahren
    • Anbieterauswahl Eigenausbau
    • Masterplan
    • Professionelle Leistungsverzeichnisse
    • Bauleistungen für Kommunen, Versorger und Netzbetreiber
    • Kommunale Wärmeplanung
    • Mobilfunk -unsere Leistungen
  • Referenzen
  • Firmenprofil
  • Karriere
  • Kontakt
  • Home
  • Unsere Leistungen
    • Bayrisches Förderverfahren
    • Bundesförderverfahren
    • Anbieterauswahl Eigenausbau
    • Masterplan
    • Professionelle Leistungsverzeichnisse
    • Bauleistungen für Kommunen, Versorger und Netzbetreiber
    • Kommunale Wärmeplanung
    • Mobilfunk -unsere Leistungen
  • Referenzen
  • Firmenprofil
  • Karriere
  • Kontakt

Bundesförderverfahren

Mit der Neuauflage seines Förderprogramms (Graue-Flecken-Programm) bietet seit 26.04.2021 auch der Bund die Möglichkeit der Förderung von Gigabit-Anschlüssen. Durch die Neufassung vom 03.04.2023 und die Aktualisierung vom 30.04.2024 (Gigabitförderung 2.0, auch Dunkelgraue-Flecken-Programm) ensteht ein weiterer großer Schub für den flächendeckenden FTTH-Ausbau

Das novellierte Förderprogramm des Bundes hat einen entscheidenden Vorteil. Die sogenannte Aufgreifschwelle (Bitrate unterhalb deren ein Anschluss als förderfähig gilt) wurde auf 300 MBit/s im Download und 150 MBit/s im Upload angehoben: die Unterscheidung zwischen Privat und Gewerbeanschlüssen wurde aufgehoben. Damit sind nahezu alle Anschlüsse, auch die mit Supervectoring versorgten, förderfähig, nicht jedoch die Kabelfernsehanschlüsse nach Stand DOCSIS 3.1.

Das Förderprogramm des Bundes hat wie bisher 2 Zielsetzungen:

  • Förderung von Beratungsleistungen (bis 50.000 €/ Kommune, 200.000 €/ Landkreis)
  • Förderung von Infrastrukturprojekten (Netzausbau)

Die Förderung von Beratungsleistungen, die zu 100% erfolgt, dient vor allem dazu, der Kommune eine Bestandsaufnahme von Infrastruktur und Versorgung zu liefern, und diese auf die Ausschreibung vorzubereiten. Die Beratungsleistung muss in klarem Zusammenhang mit einem Infrastrukturprojekt stehen. Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.

Das Interessante dabei ist, dass die im bayerischen Verfahren limitierende Grenze von 6 Mio € Förderung sowie die Grenze von 5000 € bzw. 6000 € pro Hausanschluss wegfallen. Für manche Gemeinden ergibt sich nach unseren Projekterfahrungen im bayerischen Verfahren de facto ein Fördersatz von teilweise deutlich unter 90%. Durch den Wegfall dieser Begrenzungen im Bundesförderprogramm und der bay. Kofinanzierungsrichtlinie kommen die Gemeinden zu einem Fördersatz von bis zu 90%.

Damit ist das Programm nicht nur für Gemeinden, die jetzt neu einsteigen und sich zukunftsfähig aufstellen wollen, sondern auch für Gemeinden, die bereits im bayerischen Verfahren sind, interessant. Sollte hier nach Auswertung der Markterkundung festgestellt werden, dass die weitere Abwicklung über den Bund die günstigere Variante wäre, kann man auch umsteigen. Dabei ist jeder Fall individuell zu betrachten; fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des für Sie günstigsten Programms.

Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren läuft ähnlich dem der bayischen Gigabitrichtlinie ab, mit zwei Unterschieden:

  • Branchendialog (zwingend erforderliche Gesprächsrunde mit Anbietern zur Initiierung von Eigenausbau)
  • Antrag auf vorläufigen Förderbescheid (nach Markterkundung und Branchendialog ist ein Antrag auf vorläufigen Förderbescheid zu stellen)

Nach Erhalt des vorläufigen Bescheids kann ausgeschrieben werden

  • Bestandsaufnahme
  • Branchendialog
  • Markterkundung
  • Ergebnis Markterkundung
  • Antrag
  • vorläufiger Förderbescheid
  • Ausschreibung
  • Angebotsbewertung
  • Stellung des endgültigen Förderantrags
  • Förderbescheid
  • Bauphase
  • Mittelabruf

Fördersätze

In der Regel beträgt der Fördersatz des Bundes bei einem Ausbauprojekt 50%; der Freistaat Bayern legt dann im Rahmen seiner Kofinanzierungsrichtlinie nochmals bis zu dem in Bayern gültigen Fördersatz drauf, i.d.R sind dies 40%.  Die Förderhöchstsumme beträgt 150 Mio € je Gebietskörperschaft. Die Bagatellgrenze, unterhalb derer es keine Förderung gibt, liegt bei 100.000 €.

Förderszenarien

Gefördert werden Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell und im Betreibermodell. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell erhalten Netzbetreiber einen Zuschuss der öffentlichen Hand für Ihre nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke.

Des Weiteren werden auch  Betreibermodelle gefördert, bei denen die Kommune das passive Netz selbst baut und betreibt. Das Netz bleibt dabei Im Eigentum der Kommune. Dabei werden gefördert:

  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinheiten
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Bauvorhaben
  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel

Gerne übernehmen wir durch unsere Tochterfirma Fiberia in diesem Fall für Sie allen anstehenden Arbeiten, von der Grobplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bau und Abnahme des Netzes, gerne auch schlüsselfertig. Für den erforderlichen Finanzierungsplan und bei anderen betriebswirtschaftlichen Spezialthemen arbeiten wir mit der Firma Rödl & Partner zusammen, einem der renommiertesten Wirtschaftsprüfer und Berater im Public-Markt.

Zielsetzung

Im Ergebnis zielt das Bundesförderprogramm ebenso wie das bayerische Förderprogramm auf eine flächendeckende Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen.

Unser Büro hat bereits mit allen Varianten von Beratungsleistungen und Ausbauprojekten entsprechende Erfahrungen, sodass wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unter Wahl des bestgeeigneten Förderprogramms machen können.

Kommen Sie auf uns zu; wir machen gerne für Sie unentgeltlich und unverbindlich die Registrierung und Antragstellung für das Bundesförderprogramm.

  • Karriere
  • Kontakt
  • Kundenlogin
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2017 Corwese GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten nutzerfreundlicher gestalten und fortlaufend verbessern zu können. Außerdem verwenden wir Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen, stimmen Sie dadurch der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie-Erklärung
Über Cookies
Notwending
Statistik

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
PHPSESSID corwese.de Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei und zeigt der Webseite, dass Sie derselbe Besucher und kein neuer Besucher sind. Dieses Cookie identifiziert Sie nicht persönlich und ist zu keinerlei anderen Daten verbunden. Session
wordpress_test_cookie corwese.de Wordpress setzt dieses Cookie, sobald sie zum Login Bereich navigieren und prüft so die Systemvoraussetzungen Ihres Browsers für einen erfolgreichen Login. Session
wordpress_logged_in_xxx corwese.de Dieses Cookie wird gesetzt, sobald Sie sich erfolgreich im Login Bereich angemeldet haben und identifiziert Sie. Session
wp-settings-xxx corwese.de Dient der Anpassung der Benutzeroberfläche im Login Bereich. 1 Jahr
wp-settings-time-xxx corwese.de Dient der Anpassung der Benutzeroberfläche im Login Bereich. 1 Jahr
CookieConsent corwese.de Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies für die aktuelle Domäne. 1 Jahr

Statistik-Cookies

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_ga corwese.de Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. 2 Jahre
_gid corwese.de Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. Session
_gat corwese.de Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken Session

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder wiederrufen. Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Ihre Einwilligung trifft auf die folgenden Domains zu: www.corwese.de, corwese.de.

Diese Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal 22.05.2018 aktualisiert.