Breitbandversorgung ländlicher Räume
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Sonderaufruf des Bundes Gewerbegebiete

Sie haben in Ihrer Kommune bereits eine weitgehende gute, 30 Mbit/s-Versorgung, wollen aber schon jetzt für Ihre Gewerbegebiete ein Giganetz mit superschnellen Glasfaseranschlüssen bieten? Dann liegen Sie richtig, denn ein solches Netz erhöht deutlich Ihre Standortattraktivität und sichert langfristig Ihre Gewerbesteuereinnahmen.

Im Rahmen des Förderprogramm des Bundes wurde ein Sonderaufruf zur Versorgung von Gewerbegebieten mit Giganetzen über superschnelle Glasfaser-Direktanschlüssen gestartet. Damit ist die bisher unumstößliche 30 Mbit/s-Schwelle quasi aufgehoben. Bisher durfte nicht öffentlich gefördert werden, wenn bereits ein NGA-Netz mit diesen Geschwindigkeiten vorhanden ist. Im Rahmen des Sonderaufrufs gilt nunmehr ein Gewerbegebiet nur dann als versorgt, wenn in den Firmen die Zahl der internetfähigen Arbeitsplätze multipliziert mal 30 Mbit/s gegeben ist. Das dürfte in vielen Fällen nicht der Fall sein.

Wir untersuchen für Sie die Fördermöglichkeit zunächst anhand der Istsituation und der vorhandenen Betriebe. Dabei analysieren wir für Sie die vorhandene Versorgungssituation sowie die Struktur der ansässigen Gewerbebetriebe und leiten daraus die förderfähigen Bereiche ab. Verbunden mit einer Grobplanung und einer Kostenschätzung erhalten Sie eine Entscheidungsgrundlage über die weitere Vorgehensweise.

Die Eckpunkte dieses Programms sind:

  • Eine Förderung ist möglich, auch wenn schon vor Ort eine 30 Mbit/s Breitbandversorgung (oder höher) über Kupfer oder TV-Kabel vorhanden ist.
  • Das Fördergebiet muss nicht räumlich zusammenhängend sein und kann auch auf mehrere Gewerbegebiete aufgeteilt werden.
  • Der Versorgungsbedarf eines Unternehmens berechnet sich wie folgt:
    – Anzahl internetverbundener Arbeitsplätze x 30 Mbit/s
    – Beispiel: 10 Arbeitsplätze x 30 Mbit/s = 300 Mbit/s
  • Ein erhöhter Versorgungsbedarf muss bei mindestens 3 Unternehmen im Gewerbegebiet vorliegen.
  • Der berechnete Versorgungsbedarf muss höher sein, als die vor Ort befindliche Breitbandversorgung.
  • Maximalbetrag 1 Mio. € (50%-60% + Ko-Finanzierung Land)
  • Bagatellgrenze: 10.000 €

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, es lohnt sich für die Standortattraktivität und die Gewerbesteuereinnahmen Ihrer Gemeinde!

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